Budgets

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Alles über Budgets

Ärztliches Handeln ist heutzutage leider nicht mehr völlig losgelöst von wirtschaftlichen Zwängen und Bedingungen in unserem Gesundheitswesen zu sehen. Wir möchten Ihnen daher einen kurzen Abriss über die Budgetsituation einer ambulanten Praxis geben, um ein wenig Verständnis zu wecken, für die Probleme niedergelassener Kollegen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass einen Kranken vorwiegend die Genesung und nicht  die Kosten hierfür interessieren. Leider haben die von den Kassen und der Politik geschaffenen und zu verantwortenden Budgets und Strukturen aber auch erhebliche Auswirkungen auf die Qualität der ärztlichen Versorgung und damit auf Sie, den Patienten!!

Budgetiert, bzw. Richtgrößen und anderen Einschränkungen unterworfen, ist derzeit leider fast Alles in unserem Gesundheitswesen: die Medikamente, ärztliche Leistungen, Laborleistungen und auch im Krankenhaus greifen Budgets und Richtgrößen (DRG’s) um sich und führen zu massiv verkürzten Liegezeiten oder Patientenverschiebung in den ambulanten Bereich. Dieses alles führt NICHT zur Verbesserung der Qualität der Versorgung und auch keineswegs zu der Effizienzsteigerung, die nötig wäre und Sparpotentiale eröffnen würde. Demgegenüber steht für den Arzt die Verpflichtung, den Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst adäquat zu behandln.

Nicht den Budgets unterworfen sind alle Vorsorgeleistungen, Impfungen und (seit 09/2019) auch die Behandlung neuer Patienten (ganz neu bzw. mindestens 8 Quartale zuvor nicht in Behandlung – ein erster Lichtblick. Nein, diese Regelung wurde zum 01.01.23 wieder abgeschafft – das hat die Wartezeiten auf Facharzttermine massiv erhöht.
Dafür wurde ab dem 1.10.19 das Intervall für den Gesundheits-Check auf 3 Jahre verlängert – leider eine deutliche Einbuße.
Es gibt einige wenige Leistungsbereiche und Krankenkassen, deren Patienten nicht den Budgetzwängen unterliegen: Patienten der Polizei, der Feuerwehr, Zivildienstleistende, und alle Patienten des Sozialamtes unterliegen mit ihren Erkrankungen keinerlei Budgetbelastung. Dieses mag vom einen oder anderen als total ungerecht empfunden werden, ist aber eigentlich der Normalzustand! Denn ist ist ja nicht normal, dass ein Leistungserbringer in unserem Gesundheitswesen das Geld für seine Leistung mitbringen muss. Denn auch im täglichen Leben kann man nur das kaufen, was man auch bezahlen kann.

Wir versichern Ihnen, dass wir dennoch nach Kräften bemüht sind, eine qualitativ hochwertige Medizin für Sie anzubieten – aber Sie müssen leider doch hier und da qualitative Abstriche im Vergleich zum früheren Versorgungsniveau hinnehmen, oder aber Zusatzwunschleistungen (Igel-Leistungen) selbst bezahlen. Siehe hierzu unsere speziellen Angebote.
Es kann auch sein, dass wir Sie für die Erbringung bestimmter Leistungen zu einem Fachkollegen überweisen müssen, wenn das Budget erschöpft ist.
Es ist uns i.d.R. leider auch nicht mehr möglich Gratisleistungen (z.B. Blutentnahmen) für die Therapie in anderen Praxen durchzuführen. z.B. für Rheuma-u. Chemotherapieen.
Hier gilt die Regel, dass derjenige für die notwendigen Laborkontrollen verantwortlich ist, der die Therapie durchführt. 

Die andere Alternative wäre, dass wir selbst die Ihnen angebotenen Leistungen aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen müssten. Sie werden sicher Verständnis haben, dass uns dieses auf Dauer beim besten Willen nicht zumutbar ist.
Es gibt derzeit leider Leistungen aus dem Bereich der GKV, die zu den gezahlten Honoraren der Kassen von uns nicht mehr kostendeckend erbracht werden können (z.B. das Langzeit-EKG, Langzeit (24h)-Blutdruckmessungen, Lungenfunktion, Ergometrie). Hier können Sie selbst entscheiden, ob Sie diese per Überweisung bei einem Facharzt erbringen lassen oder alternativ als Igelleistung selbst bezahlen möchten.
Nicht erlaubt sind Screeninguntersuchungen bei Gesunden mit Ausnahme der vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen.
Wir bieten Ihnen hier aber zahlreiche Ergänzungsuntersuchungen an.
Diese sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse nutzen.

06.08.2024