Bild von Martina Victoria Keller
Handynutzer bitte im Querformat lesen! 05.09.1988 – 05.09.2024 36 Jahre Praxis Dr. C. Keller 6.469 komplikationslos durchgeführte Covid-Impfungen (07.04.21-02.10.24)
Zur Einführung der elektronischen Patientenakte ePA und Ihrer Widerspruchsmöglichkeit finden Sie eingehende Infos hier.
Die nächsten freien Biontech Covid Impftermine sind: Immer montags, dienstags und donnerstags (vor-u. nachmittags) Wir impfen auch weiterhin Patientinnen und Patienten aus anderen Praxen. Grippe Impfstoffe stehen ab sofort zur Verfügung; Tetraimpfstoff Influvac f. Jugendliche/Erwachsene sowie Hochdosisimpfstoff Efluelda (f. Pat > 60.LJ); Grippe kann mit Biontech/Pneumokokken kombiniert verabreicht werden, auf Wunsch aber auch alle Impfungen einzeln.
Infos zur aktuellen Infektlage vom 26.9.24 KP 3.1.1. und XEC auf dem Vormarsch
Die neuesten Studiendaten zur Covid Impfung und ihrer Wirksamkeit finden Sie hier
14.7.24 RKI/N-TV Link: derzeit hohe Zahl von Atemwegswerkrankungen – jede 8. Infektion ist Corona. Konsequenz für Sie: Überlegen Sie bitte, ob das Tragen einer FFP2 Maske nicht in bestimmten Situationen wieder empfehlenswert ist und machen Sie bei Infekten einen aktuellen und frischen Covid Schnelltest, besser 4-fach Schnelltest Covid/Influenza A u.B/RSV Virus. Erhältlich für ca. 3€ in den umliegenden Apotheken.
Statement C. Keller zur aktuellen Coronalage: Zur derzeitigen Corona-Infektionslage und Auffrischungsimpfungen mit BioNtech JN.1 Wir haben jetzt immer noch/schon wieder eine massive Corona-Welle. Warum: weil niemand sich mehr schützt (Masken) und der Impfschutz bei vielen nicht mehr ausreichend vorhanden ist. Das Coronaproblem wird stattdessen einfach ignoriert. Bis man wieder einmal erkrankt. Ob es für das Immunsystem gut ist, beständig 1-2 mal jährlich so eine schwere Virusinfektion durchmachen zu müssen, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Es nimmt mit jeder Infektion einen größeren Schaden! Bei Influenza käme auch niemand auf diese absurde Idee. Auch wenn der eine eine oder andere Geimpfte dennoch eine Infektion bekam (Schutzrate ca. 85%), sind doch sehr viele Geimpfte von Covid verschont geblieben. Und dann kann man ja auch mal auf den volkswirtschaftlichen Schaden durch den Ausfall Tausender Mitarbeiter*Innen schauen (in der Regel mindestens 1, meist aber 2 Wo AU) und sich überlegen, ob Impfen da nicht schlauer wäre. Geimpfte sind im Übrigen weniger ansteckend. Und dass die Erkrankungsrate bei den Ungeimpften deutlich höher ist als bei Geimpften, kann man wohl schwerlich bestreiten. Das Problem bei der Covid Infektion ist, dass Erkrankte bereits 2 Tage vor dem Ausbruch eigener Symptome hochansteckend sind. Neue Daten zur Wirksamkeit der Covid-Impfung siehe den Link oben! Aus meiner Sicht gibt es da nur eine Lösung und die lautet Impfen, Impfen, Impfen… Der neue Biontech Impfstoff JN.1 ist jetzt in den Praxen verfügbar und sehr gut verträglich. Die fehlende STIKO Empfehlung für eine Impfauffrischung gesunder (!) Erwachsener 18-60 (über die sich der Arzt derzeit so ohne weiteres nicht hinwegsetzen kann), halte ich aus allen oben genannten Gründen auch für einen schweren Fehler, den wir alle teuer bezahlen werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zu den Impfberechtigten gehören, fragen Sie uns bitte. Wir finden eine Lösung. Zur Stiko Impfindikation s. weiter unten.
Neue Coronavariante KP.2/KP.3 ist auf dem Vormarsch – Infos hier
Neue Impfleistungen der Mobil BKK Infos siehe hier
Der neue Pneumokokkenimpfstoff PCV20 (Apexxnar, heisst jetzt Prevenar 20) ist seit 24.1.24 auch für GKV Patient*Innen freigegeben! 8/24 RSV Impfung Arexvy: Die STIKO gibt eine Empfehlung für eine RSV Impfung für alle Risikopatient:Innen ab 60 und alle Gesunden ab 75. LJ. heraus! Die Chance auf einen positiven Bescheid bei Antrag auf Kostenerstattung sind dadurch erheblich gestiegen! Die Impfung ist sehr gut verträglich!
Verordnung digitaler Gesundheitsapps (DiGA). Die Krankenkassen sind der Meinung, dass die digitalen Gesundheits-Apps (DiGA`s) noch viel zu wenig genutzt und verordnet werden. Sinnvoll bei vielen chronischen Krankheiten zur unterstützenden Therapie – eine Liste der DiGAs und geeigneten Diagnosen finden Sie hier auf der Homepage des Bfarm. Die die Abrechnungsziffern für die Verordnung einer Diga leider alle wieder gestrichen wurden, müssen Sie sich selbst bei Ihrer Kasse um Bewilligung bemühen. (ua. für: Hypertonie, DM1+2; MS, Chron. Schmerzen, Rückenprobleme, Psych. Probleme, Migräne, Herzinsuff., Stress, Schlafstörung, Nikotinkonsum, COPD, Tinnitus)
28.02.2024: Aktuelle KVH Hinweise zur Facharztüberweisung/Hausarztvermittlungsfall
21.7.24 Hinweise zur Gültigkeit von Verordnungen (Quelle KVH 8/24) Überweisungen: gelten auch noch im Folgequartal !!! Auch bei bereits begonnender Behandlung keine erneute Überweisung, auch wenn sich die Behandlung über mehrere Quartale erstreckt. Einweisungen: bleiben gültig, bis die stationäre Behandlung abgeschlossen ist – ggf. inkl. der poststat. Behandlung bis zu 14 Tage nach Entlassung! eRP oder Rezept-Papiermuster 16: 28 Tage; das eRP anschl. nochmals 28 Tage als mögl. Privat-RP. Privatrezept: 3 Monate Heilmittel: Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden, bei „dringlich“ innerhalb von 14 Tagen. Bei Pausen > 14 Tagen wird RP ungültig. Hilfsmittel: VO muss innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden oder Antrag bei der KK eingehen. Häusl. Krankenpflege muss vom PD spätestens am 4. der Ausstellung folgendem Arbeitstag vorgelegt werden. Folge-VO muss 3 AT vor Ablauf ausgestellt werden. Entlassmanagement KH nach SGB V §39 1a: Arzneimittel-RPs 3 Werktage (=Mo-Sa); Heilmittel innerhalb von 7 Tagen beginnen, max bis 12. Tag nach Entlassung. Hilfsmittel: 7 Tage
11.10.24: e-Rezept hat sich seit 1/24 bewährt-jetzt auch grüne Rezepte als e-Rezept möglich Wir drucken derzeit das eRP auf den zentralen Apothekenserver ins Internet und Sie können die Medikamente (dank Komfortsignatur direkt nach dem Arztbesuch und nicht erst Stunden später) unter Vorlage Ihrer eGK in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen. Das klappt bisher gut! Hinweis: Die Vorlage Ihrer eGK in einer beliebigen Apotheke (bis zu 4 Wo nach Ausstellung des eRPs) dient lediglich dem Abruf Ihrer Personalien und der auf dem Apothekenserver gespeicherten Rezepte – auf Ihrer Karte werden keine Rezepte gespeichert! Geht jetzt auch für grüne Rezepte und BG-Rezepte. Noch nicht per eRP können verordnet werden: Teststreifen, Rezepturen, Hilfsmittel, BTM-Medikamente, Privatrezepte. Ernährung, RP’s für Patienten der „Sonstigen Kostenträger“ (Polizei, Feuerwehr, Soz.Behörde)) und es ersetzt auch nicht das notwendige Einlesen der eGK in der Arztpraxis, sowie auch nicht den persönlichen Arztkontakt!!
Ihre Ambulante Versorgung ist akut gefährdet – für mehr Infos klicken Sie hier Und hier erklärt Doc Matthis mit seinen Videos Ihnen die aktuelle Medizinwelt
Neue STIKO Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung: Covid/Grippe/Pneumokokken in einer Sitzung möglich – neuer Pneumokokkenimpfstoff PCV20 (Apexxnar)
31.8.23: RSV Impfung: Impfung für Pat. > 60J. gegen das RS-Virus (= Respiratory Synzytial-Virus – verursacht schwere Atemwegsinfektionen) mit dem neuen Impfstoff Arexvy, PZN 18373575 kann derzeit nur als Privatleistung (bei GKV Patient*Innen Kostenerstattung beantragen!) erfolgen; Impfstoff: 213,57 € und Impfgebühr 30 €. Bei Interesse bitte melden. Infos vom RKI hierzu Sinnvoll für alle Pat. mit chronischen Atemwegsproblemen (Asthma/COPD) und Herz-Kreislaufproblemen. AOK HH/RHL und Barmer bewilligen auf Antrag. Die TK lehnt ab.
01.01.2024 Auch nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Maskenpflicht am 7.4.23 ist ein Besuch der Praxis weiterhin nur mit FFP2 Maske möglich (Hausrecht!); Infektpatienten werden zunächst nur per Video-Sprechstunde behandelt. Beides hat sich sehr bewährt und dient dem Schutz und der Sicherheit aller Praxisbesucher*Innen und Mitarbeiter*Innen. Ein unangemeldetes Aufsuchen der Praxisräume ist absolut unerwünscht!
10.06.2023 Klicken Sie hier für eine Übersicht möglicher Laboruntersuchungen im Rahmen der Abklärung Long-Covid/Post-Covid/Post-Vac-Syndrom Long-Covid: Symptome 4-12 Wochen nach einer SARS-CoV-2-Infektion; Post-COVID-Syndrom (PCS) bei Symptomen, die länger als 12 Wo andauern. Post-Vac-Syndrom: ähnliche Symptomatik nach einer Impfung
17.9.23 Weitere Infos zur Covid-Impfung: Die Covid Impfungen sind ab dem 8.4.23 in die GKV Regelversorgung übergegangen; der Impfstoff wird weiterhin vom Staat gestellt. Privatpatient*Innen erhalten eine Rechnung für die Impfleistung nach GOÄ Ziffer 1-375; (nicht jedoch für den Impfstoff).
Ab dem 01.03.2024 können Covid Impfungen leider nur noch im Rahmen der STIKO Empfehlungen durchgeführt werden !!
26.05.2023: NEUE STIKO EMPFEHLUNG zur Covid Impfung: Grundimpfung: 3 Impfungen oder 2 Impfungen und eine Infektion Impfungen von Kindern und Jugendlichen bis 18J. ohne Grunderkrankungen: keine Grundimpfung mehr, keine Auffrischungen. Gesunde (!) Erwachsene < 60J. sowie Schwangere: keine weiteren Auffrischungen. Ausnahmen hier wären z.B. Betreuung von Fam. Angehörigen (s.u.).
Personen jeden Alters mit erhöhtem arbeitsbedingten Infektionsrisiko im Medizinbereich/Pflegebereich/Heimen sowie Fam.Angehörige u.Kontaktpersonen von Personen, die trotz Impfung keine schützende Immunantwort haben, sollen nach 12 Mon. eine Auffrischung (bevorzugt im Herbst –d.h. ggf. verkürztes Intervall !!) erhalten. Grunderkrankungen mit Empfehlung zur Auffrischung nach 12 Monaten aufgrund Gefahr des schweren Verlaufes sind: – Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, z.B. COPD – Chronische Herz-Kreislauf KH, Leber-u. Nieren-KH – Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten – Adipositas (d.h. BMI > 30) – Erkrankungen des ZNS, chron. neurol. KH, Demenz, geistige Behinderung, psychiatrische KH – oder zerebrovasculäre Krankheiten – Trisomie 21 – angeborene oder erworbene Immundefizienz (z.B. HIV) – chron. entzündl. Erkrankungen unter relevanter immunsuppressiver Therapie (Rheuma, – Z.n. Organtransplantation, Autoimmun-KH) – aktive neoplastische Krankheiten
Bei Personen mit Immundefizienz können weitere Auffrischungen erforderlich werden, ggf. mit Antikörperkontrolle des Impferfolges (frühestens 4 Wo nach Impfung), ggf. m. einem anderen Impfstoff, ggf. mit erhöhter Impfdosis und verkürzten Impfauffrisch-Intervallen.
Derzeitiges Ärgernis: Nicht lieferbare Medikamente: 17.11.22: Die Liste nicht lieferbarer Medikamente wird leider immer länger: Veröffentlichte Lieferengpassmeldungen für Medikamente – Infos hier (Pharma.net Bund) N-TV: Lieferengpässe Medikamente – die Lage ist schlimm
Zum 1.1.2023/Update 23.2.23 Was gibt es Neues in der Praxis und im Gesundheitswesen?? Die Politik/Kassen verweigern der ambulanten Medizin in jeder Hinsicht Wertschätzung, Unterstützung und notwendigen Inflationsausgleich. Tierärzte werden in der Gebührenordnung deutlich besser honoriert als die seit 1996 (!!!) nicht einen Cent erhöhte GOÄ (f. Privatpat) und der budgetierte EBM mit den Budgets f. GKV Pat. es ermöglichen. Insbesondere die geringen (zeit-u. fallzahlabhängigen) Gesprächshonorare stellen eine erhebliche Beeinträchtigung Ihrer Versorgung dar! Dieses muss zwangsläufig zu organisatorischen Konsequenzen führen! Die Fachärzte haben als Konsequenz der Streichung der Neupatientenregelung ihre Sprechzeiten und die Terminvergabe für Akutpatienten drastisch reduziert – und nehmen diese idR nur noch als „Hausarztvermittlungsfall“ an, d.h. mit vorherigem Besuch und Fax/Tel. Terminanmeldung durch den HA. Das ist de facto das Hausarztmodell für alle durch die Hintertür! Und es ist zu erwarten, dass die Telefonleitungen bei den FÄ dauerbesetzt sind… Das ist z.T. so allerdings auch nicht statthaft.
Statement der KVH zur Frage „Was ist (k)ein Hausarztvermittlungsfall? Microsoft Word – Nr-2 Stand-19-1-12
Und wir haben eigentlich andere Aufgaben, als hinter Facharztterminen her zu telefonieren und hierfür auch keine Personalkapazitäten. Daher haben wir ein automatisiertes Anmeldefax generiert. Leider muss auf der Überweisung der Termin und die BSNR des Facharztes vermerkt werden, so dass die Termin-Rückbestätigung der FA Praxis vor Ausstellung der Überweisung abgewartet werden muss. Glückwunsch an die Kassen/Politik für die Schaffung dieser neuen bürokratischen Hürden beim FA Besuch. Prof. Lauterbach arbeitet i.Ü. mit Hochdruck an einem „Entbürokratisierungsgesetz“… wir sind gespannt… Diese neue Regelung dürfte zu erheblichen Terminproblemen beim geplanten FA Besuch, aber auch beim zuvor notwendigen HA Besuch führen. Überweisungen/Rezepte können ohne persönlichen Arztkontakt weiterhin leider nicht ausgestellt werden!!! Für diese rigiden und völlig antiquierten Abrechnungsmodalitäten können wir nichts – müssen sie aber beachten. Ebensowenig für die weiterhin bestehenden deutlichen Beschränkungen der Abrechnung bei Videosprechstunden. Diese könnte viel häufiger genutzt werden, als es aus diesen Gründen derzeit möglich ist. Das ist sehr schade und zum Nachteil der Patient:Innen.
Freitags sind wir ab sofort aufgrund notwendiger Energie-u. Personalkosteneinsparungen nur noch per Videosprechstunde, Mail, Handy bzw. Medflex im Homeoffice zu erreichen von 9-11 Uhr.
Zum 01.06.2022 Die Versendung von Rezepten/Überweisungen kann nur noch erfolgen, wenn Sie uns Porto hinterlegen; ggf. kann eine Zahlung mit der Geldsendefunktion an Freunde von Paypal erfolgen. Eine telefonische AU darf ab 12/23 bei Infekten wieder ausgestellt werden im Ausnahmefalle, wenn eine Videosprechstunde nicht möglich ist. AU’s können versandt werden (einfacher u. schneller: als PDF bei Medflex hochgeladen werden). Es ist weiterhin zwingend (!) ein persönlicher Arztkontakt bei erster Rezeptbestellung im neuen Quartal erforderlich. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen entsprechenden (Kurz-)Termin; Planen Sie bitte einen Vorlauf ein! Chronisch Kranke benötigen auch einen zweiten persönlichen Kontakt im Quartal und nicht eine blosse Anforderung von Rezepten zur Lieferung in die Apotheke.
Krankengeld – Link: Verbraucherzentrale: Diese Fragen darf Ihre Krankenkasse Ihnen stellen
Hinweise zur Covid-Impfung bei Allergien und Hinweise zur Wirksamkeit der JJ Impfung hier klicken
Erreichbarkeit der Anmeldung: Wenn es telefonisch mal nicht klappt (bitte keinen Telefonterror durch wiederholte Anrufe!!!) bestehen folgende Alternativen: Datengeschützte (!!) Nachricht über den Medflex Messenger: dazu bitte einmalig anmelden zur Videosprechstunde, auch wenn Sie nur Nachrichten schicken möchten, oder über die Lifetime App, E-Mail. oder einfach Wunschzettel/Rückrufbitte in den Praxisbriefkasten; haben Sie aber bitte 1-2 Tage Geduld, bis wir antworten – wir werden in dieser Zeit mit Anfragen geradezu überhäuft (> 200 Mails tgl.)! Auch das kann in der laufenden Sprechstunde nicht sofort bearbeitet werden!!! Bitte nicht eine Anfrage auf mehreren Kanälen gleichzeitig!!
Wir können derzeit nicht mehr garantieren, alle Behandlungswünsche umgehend zu erfüllen; wenden Sie sich daher bitte ggf. auch an andere Kollegen und Kolleginnen. Vielen Dank!
24.5.21 Beendigung der Teilnahme an DMP Programmen (KHK, Diabetes Typ 2, Asthma, COPD). Nach reiflicher Überlegung haben wir beschlossen, die Teilnahme an obigen DMP Programmen ab sofort einzustellen. Der Aufwand und die dafür von der GKV gezahlte Honorierung stehen in keinem wirtschaftlich tragfähigen Verhältnis mehr; die Honorierung der immer aufwändigeren Dokumentationen (die auch für den Patienten selbst nur geringen Benefit haben, sondern vorwiegend die Einnahmen der Kassen aus dem Risikiostrukturausgleich vermehren) wurde seit der DMP Einführung (vor 15-20 J.) nicht einen Cent erhöht, die notwendigen Kontrolluntersuchungen werden entweder gar nicht honoriert (EKG) oder nur zum absoluten Dumpingpreis (Ergometrie/24h RR Messung/Lungenfunktion/Pat.-Schulungen), die notwendigen Blutuntersuchungen sind auch ohne jegliche Honorierung und die Erstellung und Übertragung der Dokumentationen kostet Stunden an wertvoller Zeit, die für Ihre Behandlung nicht mehr zur Verfügung steht. Das Interesse der Patienten/Innen zu den Kontrolluntersuchungen zu erscheinen, nimmmt beständig ab, d.h. sie müssen aufwändig erinnert und einbestellt werden. Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie weiterhin Wert auf die Teilnahme an diesen Programmen legen, müssten Sie sich zumindest hierfür einen neuen Arzt suchen. Wir behandeln ansonsten Ihre Krankheitsbilder durchaus weiter (in bewährter Kooperation mit den entsprechenden Fachärzten) – aber nicht in diesen starren Vorgaben, sondern nach medizinischer Notwendigkeit. Wir möchten die hierdurch gewonnen Zeiten lieber dazu nutzen, die Impftätigkeit zu intensivieren.
Anforderung von Rezepten: bitte möglichst Rezeptbestellungen entweder per Fax (040-644 22 317) oder per Mail (anmeldung@praxis-keller.de) oder über den Medflex-Messenger/Lifetime App oder schriftlich mit einem Zettel in unserem Praxisbriefkasten! Bitte geben Sie uns 1-2 Tage zur Bearbeitung Zeit!! Wir können nicht hexen. Bestellen Sie bitte rechtzeitig und in der Regel den gesamten Quartalsbedarf! BITTE NICHT AUF MEHREREN KOMMUNIKATIONSWEGEN GLEICHZEITIG BESTELLEN !! Aufgrund veränderter Personalsituation bitten wir dieses unbedingt zu beachten! Der Wunsch, insbesondere von Pflegediensten, Rezepte vorab in eine Apotheke zu faxen, verursacht einen immensen zusätzlichen Arbeitsaufwand und ist in Zukunft gebührenpflichtig!
Beachten Sie bitte: Nach wie vor ist ein persönlicher Arztkontakt einmal im Quartal erforderlich – i.d.R. bei Rezeptabholung. Planen Sie das bitte ein.
04.07.21 Bestimmung von Corona-Antikörpern im Blut: Wer wissen möchte/muss, ob er bereits eine Coronainfektion hatte oder den Impferfolg prüfen möchte, kann im Blut die SARS-CoV-2-Antikörper bestimmen lassen. Nach einer zum 1.2.21 erfolgten Methodenänderung werden jetzt quantitativ und hochaffin Antikörper gegen das Spikeprotein bestimmt; 2-4 Wo nach Symptombeginn für mind. 3-6 Monate bei ca 95% der Patienten nachweisbar; diese Antikörper sind auch bei erfolgreich Geimpften positiv; es ist aber noch nicht klar, wie hoch der schützende Grenztiter ist. Als Igelleistung ca 35E. Unter bestimmten Voraussetzungen evtl. Kassenleistung.
Änderungen zum 01.07.2020 Abschaffung der Kopier-und Faxpauschale Mit der Begründung, die elektronische Kommunikation fördern zu wollen, wurden von der KBV/GBA zum 01.07. die Vergütung für Befundkopien für mitbehandelnde Fachärzte abgeschafft… aus unserer Sicht eine nicht nachvollziehbare Fehlentscheidung, die (mal wieder) zu Lasten der Hausärzte, aber auch der Patient:Innen geht. Zumal das sichere Email-Kommunikationssystem (KIM) als Alternative nur bedingt zur Verfügung steht! Eine Hausarztpraxis ist ja nun kein unentgeltlicher Copyshop. Konsequenz: Den Patientinnen und Patienten, die auf Ihrem Smartphone die Lifetime-App (kostenlos) oder den Medflex Messenger benutzen, können Befundkopien dorthin kostenlos übermittelt werden; alle anderen müssen leider in Zukunft Befundkopien zur Mitnahme für Fachärzte bezahlen (30 ct/Seite) oder darauf verzichten. Das gilt auch für die Übermittlung von Vorbefunden bei Arztwechsel !!
01.10.2019 Erinnerung! Gesundheitsscheck ab 35 – Neu auch zwischen 18 und 35.LJ!!! Ab 35. nur noch alle 3 Jahre!! Der bisher alle zwei Jahre mögliche Gesundheits-Check ab 35 (Gesu – Herz-Kreislaufvorsorge) wurde seitens der GKV ab dem 01.10.19 auf ein Intervall von drei Jahren verlängert. Dafür wurden die HDL/LDL-Cholesterin Werte und die Triglyceride in das Laborspektrum mit aufgenommen. Leider stellt dieses für die Patienten eine erhebliche Verschlechterung dar. Zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr kann dieser Check jetzt ebenfalls einmal (!) durchgeführt werden. Allerdings Labor nur bei entsprechendem Risikoprofil und eine Urin-Stix-Untersuchung ist gar nicht vorgesehen. (Kann Beides als Igelleistung durchgeführt werden) Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit, jährlich einen Igel-Gesundheitscheck im Umfang der GKV Leistung durchzuführen zum Preis von 50 € (inklusive Urin und Labor im Umfang des GKV-Checks); dieses könnte auf Wunsch ergänzt werden durch ein komplettes großes Laborprofil zum Preis von weiteren 50E. Weitere Laborwerte gegen Berechnung möglich. Versuchen Sie bitte, diese Rechnung mit Hinweis auf Gesu alle 2J. im HZV System sich von Ihrer Kasse erstatten zu lassen! Als Minimalprogramm wäre auch die Bestimmung des Fettstatus zum Preis von zehn Euro ohne körperliche Untersuchung möglich.
03.04.19 Life Time – Befundberichte und Labordokumente digital an den Patienten/in auf’s Smartphone und an die Praxis Ab sofort ist unsere Praxis an das Programm Lifetime.eu angebunden und dieses erlaubt die Versendung von Labor – und anderen Befundberichten digital und datenschutzkonform direkt aus dem Labor- und Praxiscomputer an die Smartphones unserer Patienten/Innen. Es können von Patienten und Kollegen auch Vorbefunde und Arztbriefe digital angenommen werden. Diese Daten können gezielt vom Patienten auch wieder auf elektronischem Weg an einen der mitbehandelnden Ärzte weitergegeben werden. Die Daten sind Eigentum des Patienten und können ausschließlich von ihm benutzt werden. Alle Daten liegen verschlüsselt vor und selbstverständlich verfügt die Lösung über das nötige Datenschutzsiegel. Eine echte Innovation zur Übermittlung von Laborbefunden und anderen Berichten an unsere Patienten/Innen und auch zwischen behandelnden Kollegen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Patient/in die Lifetime-App auf seinem Smartphone installiert hat. Das kann am Einfachsten erfolgen, wenn ein Dokument an den Betreffenden versendet worden ist. Infos dazu unter www.lifetime.eu Hinweis: Das System basiert auf dezentraler Datenhaltung, d.h. es findet keine dauerhafte Speicherung von Daten auf externen Plattformen statt. Daten werden ausschließlich lokal auf dem Praxis-Rechner und dem Patienten-Smartphone gespeichert
06.2018 Ultraschall-Screening auf Bauchaortenaneurysma für Männer ab 65J. Ab sofort bei uns möglich die die neue Vorsorgeleistung der GKV: Ultraschallscreening der Bauchschlagader (Aorta abdominalis) auf Erweiterung (Aneurysma). Für Männer ab 65J. – auch in Kombination mit einer Ultraschall-Untersuchung des gesamten Bauches möglich bei medizinischer Indikation.
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