 Bild von Martina Victoria Keller
Handynutzer bitte im Querformat lesen! 05.09.1988 – 05.09.2023 – 35 Jahre Praxis Dr. C. Keller 6.156 durchgeführte Covid-Impfungen (07.04.21-30.11.23)
Es baut sich derzeit eine gewaltige Welle an Covid-Infektionen auf!! Mitursächlich hierfür ist die hohe Rate an nicht mehr ausreichend geschützten Erwachsenen ohne Omikron Booster
Leider ist dieses Thema noch nicht vorbei! Bei Infekten ist die Durchführung eines Corona Schnelltestes in Eigenregie daher empfehlenswert! Bitte darauf achten, dass der Test auch die neuen Varianten anzeigt – das ist leider häufig nicht der Fall !! Info und Link: Welcher Test erkennt Omikron Varianten
Ihre Ambulante Versorgung ist akut gefährdet – für mehr Infos klicken Sie hier Und hier erklärt Doc Matthis mit seinen Videos Ihnen die aktuelle Medizinwelt
Neue STIKO Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung: Covid/Grippe/Pneumokokken in einer Sitzung möglich – neuer Pneumokokkenimpfstoff PCV20 (Apexxnar) Zur Zeit für GKV Patient*Innen nur auf dem Erstattungsweg!
Neue Corona-Variante BA.2.86 – Virologin in Sorge! Deutschland ist für den Winter nicht gut aufgestellt. 17.9.23: Zur aktuellen Coronalage u. Impfstrategie der Virologe Leif Erik Sander „Die Viren werden bleiben“
Eine Covid-Boosterimpfung, ggf. in Verbindung mit einer Grippe Impfung ist insbesondere für chronisch Kranke und Patient*Innen, die noch keinen Omikron Booster hatten, zu empfehlen! (s.u.) Von Fa. Biontech (auch von Moderna) ist ein Impfstoffupdate für Variante XBB 1.5 erschienen, die derzeit in den USA, aber auch bereits hier, eine massive Zunahme haben. Der neue Biontech Impfstoff XBB 1.5 ist bei uns in ausreichenden Mengen verfügbar!! Impftermine immer Di+Do ganztägig; hierzu bitte formlose Mail an anmeldung@praxis-keller.de – auch für Patient*Innen anderer Praxen möglich. Weitere Infos zur Covid Impfung/Impfindikation s. bitte unten!
31.8.23: RSV Impfung: Impfung für Pat. > 60J. gegen das RS-Virus (= Respiratory Synzytial-Virus – verursacht schwere Atemwegsinfektionen) mit dem neuen Impfstoff Arexvy, PZN 18373575 kann derzeit nur als Privatleistung (bei GKV Patient*Innen Kostenerstattung beantragen!) erfolgen; Impfstoff: 213,57 € und Impfgebühr 30 €. Bei Interesse bitte melden. Infos vom RKI hierzu Sinnvoll für alle Pat. mit chronischen Atemwegsproblemen (Asthma/COPD). AOK HH/RHL und Barmer bewilligen auf Antrag.
18.08.23 Krisensitzung der KBV in Berlin mit 800 Ärzt*Innen und Psychotherapeut*Innen zur Lage im Gesundheitswesen: Die ambulante Versorgung ist in akuter Gefahr! Für mehr Infos hier klicken
Zum III. Quartal 23 – 01.07.2023 eRezepte: Die Meldungen in den sozialen Medien, man benötige nun keinen Praxisbesuch mehr, um ein eRezept zu erhalten, sind so leider schlicht falsch! Weiterhin ist neben dem notwendigen persönlichen Arztkontakt mind. 1x (chron. Kranke 2x) im Quartal ein Einlesen und eine Onlineprüfung der Gültigkeit der eGKs vonnöten. Grundsätzlich können wir eRezepte ausstellen (bisher erfolgte dieses z.B. im Rahmen von Videosprechstunden bei Infekten), derzeit können jedoch noch ca 20% der Apotheken diese gar nicht einlösen; Folge wäre, dass sie ggf. entweder die Apotheke wechseln oder einen erneuten Praxisbesuch zur Abholung eines klassischen Papierrezeptes einplanen müssen; zudem können viele Dinge noch gar nicht auf eRezepten verordnet werden, z.B. Blutzuckermessstreifen, BTMs, Hilfsmittel etc.; also leider mehr als vollmundige Versprechungen seitens der Politik und viel heiße Luft. Nebenbei bemerkt dauert das Ausstellen eines e Rezeptes deutlich länger… Privatrezepte und grüne Rezepte gehen auch noch nicht…und die Technik ist häufig gestört. Leider noch ein großes Ärgernis!
15.09.2023 Auch nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Maskenpflicht am 7.4.23 ist ein Besuch der Praxis nur mit FFP2 Maske möglich (Hausrecht!); Infektpatienten werden auch weiterhin nur per Video-Sprechstunde behandelt. Beides hat sich sehr bewährt und dient dem Schutz und der Sicherheit aller Praxisbesucher:Innen und Mitarbeiter:Innen.
24.3.23: Neue Coronavariante XBB.1.16 – Arcturus – Infos hier
10.06.2023 Klicken Sie hier für eine Übersicht möglicher Laboruntersuchungen im Rahmen der Abklärung Long-Covid/Post-Covid/Post-Vac-Syndrom Long-Covid: Symptome 4-12 Wochen nach einer SARS-CoV-2-Infektion; Post-COVID-Syndrom (PCS) bei Symptomen, die länger als 12 Wo andauern. Post-Vac-Syndrom: ähnliche Symptomatik nach einer Impfung
17.9.23 Weitere Infos zur Covid-Impfung: Die Covid Impfungen sind ab dem 8.4.23 in die GKV Regelversorgung übergegangen; der Impfstoff wird weiterhin bis Ende 2023 vom Staat gestellt. Privatpatient*Innen erhalten eine Rechnung für die Impfleistung nach GOÄ Ziffer 1-375; (nicht jedoch für den Impfstoff).
Bis 29.02.2024 gilt nach der Covid-19 Vorsorge-Verordnung des BMG: Über die Impfnotwendigkeit auch über die STIKO- und G-BA-Empfehlung hinaus entscheidet dabei der behandelnde Arzt !!
26.05.2023: NEUE STIKO EMPFEHLUNG zur Covid Impfung Die neuen Stiko Impfempfehlungen 5/23 zur Covid-Impfung lauten wie folgt: Grundimpfung: 3 Impfungen oder 2 Impfungen und eine Infektion Impfungen von Kindern und Jugendlichen bis 18J. ohne Grunderkrankungen: keine Grundimpfung mehr, keine Auffrischungen. Gesunde (!) Erwachsene < 60J. sowie Schwangere: keine weiteren Auffrischungen. Ausnahmen hier wären z.B. Betreuung von Fam. Angehörigen (s.u.). Impfwillige, die zur Impfindikation Fragen haben, wenden sich bitte vertrauensvoll an uns! Wir finden gemeinsam eine sinnvolle Lösung.
Bemerkung: Da die allermeisten Erwachsenen 18-60 > 12 Mon. nicht geboostert wurden und noch gar nicht den Omikron Impfstoff (Biontech BA.1 bzw. BA.4/5) erhalten haben, ist diese Stiko Empfehlung aus unserer Sicht unzureichend, nicht nachvollziehbar und mehr als unglücklich. Link: Sie steht im Gegensatz zur Impfempfehlung in den USA: eine erneute Boosterung mit Omikronimpfstoffen wird dort bereits ab dem Kleinkindalter empfohlen! Dieses Stiko-Vorgehen führt unausweichlich zu zahlreichen erneuten Infektionen! Auch die Frist für Impfungen nach einer Infektion (12Mon) erachten wir als viel zu lang! Auch hier sind erfahrungsgemäß zuvor erneute Infektionen zu erwarten. Die Idee, seine Covid-Immunität statt durch Auffrisch-Impfungen durch Infektionen (=natürliche Boosterung) zu erlangen, ist sehr gefährlich! Die möglichen Langzeit-Folgeschäden eines solchen Vorgehens und wiederkehrender Covid-Infektionen für das Immunsystem sind nicht abzusehen. Long-Covid lässt grüßen. Da ist eine Boosterimpfung in jedem Fall der sicherere Weg.
Wir werden daher unseren ärztlichen Ermessensspielraum gemäß Covid-19-Vorsorge-Verordnung maximal ausschöpfen = Der Arzt entscheidet demnach über die Notwendigkeit über die Stiko-Empfehlung hinaus.
Personen jeden Alters mit erhöhtem arbeitsbedingten Infektionsrisiko im Medizinbereich/Pflegebereich/Heimen sowie Fam.Angehörige u.Kontaktpersonen von Personen, die trotz Impfung keine schützende Immunantwort haben, sollen nach 12 Mon. eine Auffrischung (bevorzugt im Herbst –d.h. ggf. verkürztes Intervall !!) erhalten. Die 12 Monatsfrist gilt auch nach einer stattgehabten Infektion (das ist gerade hier zu lang; die bisherige Empfehlung für Medizinpersonal lautete 4 Wochen nach einer Infektion!)
Grunderkrankungen mit Empfehlung zur Auffrischung nach 12 Monaten aufgrund Gefahr des schweren Verlaufes sind: – Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, z.B. COPD – Chronische Herz-Kreislauf KH, Leber-u. Nieren-KH – Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten – Adipositas (d.h. BMI > 30) – Erkrankungen des ZNS, chron. neurol. KH, Demenz, geistige Behinderung, psychiatrische KH – oder zerebrovasculäre Krankheiten – Trisomie 21 – angeborene oder erworbene Immundefizienz (z.B. HIV) – chron. entzündl. Erkrankungen unter relevanter immunsuppressiver Therapie (Rheuma, – Z.n. Organtransplantation, Autoimmun-KH) – aktive neoplastische Krankheiten
Bei Personen mit Immundefizienz können weitere Auffrischungen erforderlich werden, ggf. mit Antikörperkontrolle des Impferfolges (frühestens 4 Wo nach Impfung), ggf. m. einem anderen Impfstoff, ggf. mit erhöhter Impfdosis und verkürzten Impfauffrisch-Intervallen.
Derzeitiges Ärgernis: Nicht lieferbare Medikamente: 17.11.22: Die Liste nicht lieferbarer Medikamente wird leider immer länger: Veröffentlichte Lieferengpassmeldungen für Medikamente – Infos hier (Pharma.net Bund) N-TV: Lieferengpässe Medikamente – die Lage ist schlimm
Zum 1.1.2023/Update 23.2.23 Was gibt es Neues in der Praxis und im Gesundheitswesen?? Die Politik/Kassen verweigern der ambulanten Medizin in jeder Hinsicht Wertschätzung, Unterstützung und notwendigen Inflationsausgleich. Tierärzte werden in der Gebührenordnung deutlich besser honoriert als die seit 1996 (!!!) nicht einen Cent erhöhte GOÄ (f. Privatpat) und der budgetierte EBM mit den Budgets f. GKV Pat. es ermöglichen. Insbesondere die geringen (zeit-u. fallzahlabhängigen) Gesprächshonorare stellen eine erhebliche Beeinträchtigung Ihrer Versorgung dar! Dieses muss zwangsläufig zu organisatorischen Konsequenzen führen! Die Fachärzte haben als Konsequenz der Streichung der Neupatientenregelung ihre Sprechzeiten und die Terminvergabe für Akutpatienten drastisch reduziert – und nehmen diese idR nur noch als „Hausarztvermittlungsfall“ an, d.h. mit vorherigem Besuch und Fax/Tel. Terminanmeldung durch den HA. Das ist de facto das Hausarztmodell für alle durch die Hintertür! Und es ist zu erwarten, dass die Telefonleitungen bei den FÄ dauerbesetzt sind… Das ist z.T. so allerdings auch nicht statthaft.
Statement der KVH zur Frage „Was ist (k)ein Hausarztvermittlungsfall? Microsoft Word – Nr-2 Stand-19-1-12
Und wir haben eigentlich andere Aufgaben, als hinter Facharztterminen her zu telefonieren und hierfür auch keine Personalkapazitäten. Daher haben wir ein automatisiertes Anmeldefax generiert. Leider muss auf der Überweisung der Termin und die BSNR des Facharztes vermerkt werden, so dass die Termin-Rückbestätigung der FA Praxis vor Ausstellung der Überweisung abgewartet werden muss. Glückwunsch an die Kassen/Politik für die Schaffung dieser neuen bürokratischen Hürden beim FA Besuch. Prof. Lauterbach arbeitet i.Ü. mit Hochdruck an einem „Entbürokratisierungsgesetz“… wir sind gespannt… Diese neue Regelung dürfte zu erheblichen Terminproblemen beim geplanten FA Besuch, aber auch beim zuvor notwendigen HA Besuch führen. Überweisungen/Rezepte können ohne persönlichen Arztkontakt weiterhin leider nicht ausgestellt werden. Für diese rigiden und völlig antiquierten Abrechnungsmodalitäten können wir nichts – müssen sie aber beachten. Ebensowenig für die weiterhin bestehenden deutlichen Beschränkungen der Abrechnung bei Videosprechstunden. Diese könnte viel häufiger genutzt werden, als es aus diesen Gründen derzeit möglich ist. Das ist sehr schade und zum Nachteil der Patient:Innen.
Freitags sind wir ab sofort aufgrund notwendiger Energie-u. Personalkosteneinsparungen nur noch per Videosprechstunde, Mail, Handy bzw. Medflex im Homeoffice zu erreichen.
Seit dem 9.1.23 stellen wir nun eAU’s aus – nach 2 Monaten Erfahrung durchaus ein Lichtblick der Telematik. Die Kopien für Sie und ggf. auch noch den AG können jetzt auch direkt als PDF gedruckt und bei Medflex hochgeladen werden; ebenso ab sofort auch die Abholscheine der digitalen Rezepte. Das zeitaufwändige zusätzliche Ausdrucken und Wiedereinscannen kann damit entfallen. Für Arbeitgeber ist die eAU und deren Abruf allerdings eine echte Zumutung!
Die Nutzung von allen anderen „Errungenschaften“ der Telematik (e-Pat.-Akte etc.) ist uns nun ebenfalls grundsätzlich möglich, würde aufgrund des damit verbundenen Zeitaufwandes die Terminknappheit in erheblichem Maße verstärken und wird aus diesem, aber auch rechtlichen Gründen (Beweislastumkehr im Haftungsfalle, völlig unzureichender Honorierung dieser aufwändigen Mehrarbeiten), derzeit vermieden. Voraussetzung auf Patient:Innen-Seite ist eine NFC fähige eGK und eine vorhandene PIN (s. Link eRezept unten). Im Rahmen von Videosprechstunden können e-Rezepte problemlos digital übertragen werden. Der dazu notwendige A4 Ausdruck mit dem QR Code zur Vorlage in der Apotheke kann jetzt gleich digital als PDF hochgeladen werden. Das könnte alles noch deutlich verbessert werden seitens Gematik/Kassen/KBV. Ab Mitte des Jahres soll laut KBV ein eRP mit der eGK eingelöst werden können. Die Patienten, die sich schon jetzt eine Handy-App für die Rezepte bei der Kasse besorgen und sich dort aufwändig identifizieren, haben es mit den digitalen Rezepten allerdings leichter.
Infos und Anleitung zur offiziellen e-Rezept APP und Downloadlink finden Sie hier!
Unser ehemals weltbestes Gesundheitssystem steht dennoch ohne kurzfristige tiefgreifende Reformen am Rande des Kollapses. Sowohl im Krankenhaussektor als auch ambulant. Wohin diese fatale Entwicklung führen kann, kann jeder derzeit eindrucksvoll am englischen NHS/Gesundheitssystem sehen…
08.04.2023 Was tun bei Infekten: Ein Praxisbesuch mit akuten Infekten ist weiterhin nicht möglich. Dafür haben wir die Videosprechstunde. Die Corona-bedingten Umstrukturierungen haben bei allen Einschränkungen auch für Praxis-Patientenkommunikation deutliche Fortschritte gebracht…Videosprechstunden, Mailkontakt, digitaler Befundaustausch, e-AU, e-Rezepte… Es ist nicht alles nachteilig.
Zum 01.06.2022 Die Versendung von Rezepten/Überweisungen kann nur noch erfolgen, wenn Sie uns Porto hinterlegen; ggf. kann eine Zahlung mit der Geldsendefunktion an Freunde von Paypal erfolgen. Eine telefonische AU darf nicht mehr ausgestellt werden, sondern allenfalls per Videosprechstunde. AU’s können versandt werden (einfacher u. schneller: als PDF bei Medflex hochgeladen werden). Es ist weiterhin zwingend (!) ein persönlicher Arztkontakt bei erster Rezeptbestellung im neuen Quartal erforderlich. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen entsprechenden (Kurz-)Termin; Planen Sie bitte einen Vorlauf ein! Chronisch Kranke benötigen auch einen zweiten persönlichen Kontakt im Quartal und nicht eine blosse Anforderung von Rezepten zur Lieferung in die Apotheke.
28.12.21 Öffentliche Klarstellung Prof. Dr. Karl Lauterbach BGM zur Impfschadenhaftung des Staates: Sie besteht auch bei Boosterung von Jugendlichen 12-17 J. (jetzt auch mit STIKO Empfehlung) sowie bei mehrfacher Boosterung > 3x (auch das ist ohne Stiko Empfehlung möglich und ins Ermessen des impfenden Arztes gestellt!); nicht jedoch bei Impfung von Kindern unter 5 Jahren! Zitat: Nach Änderung der Corona-Impf-VO: „Covid-Impfungen können zulassungsüberschreitend durchgeführt werden, sofern das nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse vertretbar ist. Damit wurde Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen“.
9/23: Impfzertifikate und Genesenenzertifikate wurden abgeschafft.
 Foto Martina Victoria Keller
Neue Stiko Empfehlung vom 10.09.21 für Schwangere und Stillzeit Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat heute eine generelle COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere und Stillende ausgesprochen. Bisher nicht oder unvollständig geimpften Schwangere ab dem 2.Schwangerschaftsdrittel sowie nicht oder unvollständig geimpfte Stillende sollen demnach mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs geimpft werden. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig Geimpften im gebärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19.
Krankengeld – Link: Verbraucherzentrale: Diese Fragen darf Ihre Krankenkasse Ihnen stellen
Hinweise zur Covid-Impfung bei Allergien und Hinweise zur Wirksamkeit der JJ Impfung hier klicken
Download von Aufklärungsbogen und Einwilligung für Covid-Impfung; Neueste Version Stand 20.6.21! Bitte ausdrucken, ausfüllen und zur Impfung unterschrieben mitbringen: Aufklärung/Einwilligung Biontech Anamnese und Einwilligung mRNA-Impfstoff (Biontech) 6-21 Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoff Biontech 6-21
Erreichbarkeit der Anmeldung: Wenn es telefonisch mal nicht klappt (bitte keinen Telefonterror durch wiederholte Anrufe!!!) bestehen folgende Alternativen: Datengeschützte (!!) Nachricht über den Medflex Messenger: dazu bitte einmalig anmelden zur Videosprechstunde, auch wenn Sie nur Nachrichten schicken möchten, oder über die Lifetime App, E-Mail. oder einfach Wunschzettel/Rückrufbitte in den Praxisbriefkasten; haben Sie aber bitte 1-2 Tage Geduld, bis wir antworten – wir werden in dieser Zeit mit Anfragen geradezu überhäuft (> 200 Mails tgl.)! Auch das kann in der laufenden Sprechstunde nicht sofort bearbeitet werden!!! Bitte nicht eine Anfrage auf mehreren Kanälen gleichzeitig!!
!! Wir können derzeit nicht garantieren, alle Behandlungswünsche umgehend zu erfüllen; wenden Sie sich daher bitte ggf. auch an andere Kolleg:Innen. Vielen Dank!
24.5.21 Beendigung der Teilnahme an DMP Programmen (KHK, Diabetes Typ 2, Asthma, COPD). Nach reiflicher Überlegung haben wir beschlossen, die Teilnahme an obigen DMP Programmen ab sofort einzustellen. Der Aufwand und die dafür von der GKV gezahlte Honorierung stehen in keinem wirtschaftlich tragfähigen Verhältnis mehr; die Honorierung der immer aufwändigeren Dokumentationen (die auch für den Patienten selbst nur geringen Benefit haben, sondern vorwiegend die Einnahmen der Kassen aus dem Risikiostrukturausgleich vermehren) wurde seit der DMP Einführung (vor 15-20 J.) nicht einen Cent erhöht, die notwendigen Kontrolluntersuchungen werden entweder gar nicht honoriert (EKG) oder nur zum absoluten Dumpingpreis (Ergometrie/24h RR Messung/Lungenfunktion/Pat.-Schulungen), die notwendigen Blutuntersuchungen sind auch ohne jegliche Honorierung und die Erstellung und Übertragung der Dokumentationen kostet Stunden an wertvoller Zeit, die für Ihre Behandlung nicht mehr zur Verfügung steht. Das Interesse der Patienten/Innen zu den Kontrolluntersuchungen zu erscheinen, nimmmt beständig ab, d.h. sie müssen aufwändig erinnert und einbestellt werden. Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie weiterhin Wert auf die Teilnahme an diesen Programmen legen, müssten Sie sich zumindest hierfür einen neuen Arzt suchen. Wir behandeln ansonsten Ihre Krankheitsbilder durchaus weiter (in bewährter Kooperation mit den entsprechenden Fachärzten) – aber nicht in diesen starren Vorgaben, sondern nach medizinischer Notwendigkeit. Wir möchten die hierdurch gewonnen Zeiten lieber dazu nutzen, die Impftätigkeit zu intensivieren.
Anforderung von Rezepten: bitte möglichst Rezeptbestellungen entweder per Fax (040-644 22 317) oder per Mail (anmeldung@praxis-keller.de) oder über den Medflex-Messenger/Lifetime App oder schriftlich mit einem Zettel in unserem Praxisbriefkasten! Bitte geben Sie uns 1-2 Tage zur Bearbeitung Zeit!! Wir können nicht hexen. Bestellen Sie bitte rechtzeitig und in der Regel den gesamten Quartalsbedarf! BITTE NICHT AUF MEHREREN KOMMUNIKATIONSWEGEN GLEICHZEITIG BESTELLEN !! Aufgrund veränderter Personalsituation bitten wir dieses unbedingt zu beachten! Der Wunsch, insbesondere von Pflegediensten, Rezepte vorab in eine Apotheke zu faxen, verursacht einen immensen zusätzlichen Arbeitsaufwand und ist in Zukunft gebührenpflichtig!
Beachten Sie bitte: Nach wie vor ist ein persönlicher Arztkontakt einmal im Quartal erforderlich – i.d.R. bei Rezeptabholung. Planen Sie das bitte ein.
04.07.21 Bestimmung von Corona-Antikörpern im Blut: Wer wissen möchte/muss, ob er bereits eine Coronainfektion hatte oder den Impferfolg prüfen möchte, kann im Blut die SARS-CoV-2-Antikörper bestimmen lassen. Nach einer zum 1.2.21 erfolgten Methodenänderung werden jetzt quantitativ und hochaffin Antikörper gegen das Spikeprotein bestimmt; 2-4 Wo nach Symptombeginn für mind. 3-6 Monate bei ca 95% der Patienten nachweisbar; diese Antikörper sind auch bei erfolgreich Geimpften positiv; es ist aber noch nicht klar, wie hoch der schützende Grenztiter ist. Als Igelleistung ca 35E. Unter bestimmten Voraussetzungen evtl. Kassenleistung.
Änderungen zum 01.07.2020 Abschaffung der Kopier-und Faxpauschale Mit der Begründung, die elektronische Kommunikation fördern zu wollen, wurden von der KBV/GBA zum 01.07. die Vergütung für Befundkopien für mitbehandelnde Fachärzte abgeschafft… aus unserer Sicht eine nicht nachvollziehbare Fehlentscheidung, die (mal wieder) zu Lasten der Hausärzte, aber auch der Patient:Innen geht. Zumal das sichere Email-Kommunikationssystem (KIM) als Alternative nur bedingt zur Verfügung steht! Eine Hausarztpraxis ist ja nun kein unentgeltlicher Copyshop. Konsequenz: Den Patientinnen und Patienten, die auf Ihrem Smartphone die Lifetime-App (kostenlos) oder den Medflex Messenger benutzen, können Befundkopien dorthin kostenlos übermittelt werden; alle anderen müssen leider in Zukunft Befundkopien zur Mitnahme für Fachärzte bezahlen (30 ct/Seite) oder darauf verzichten. Das gilt auch für die Übermittlung von Vorbefunden bei Arztwechsel !!
01.10.2019 Erinnerung! Gesundheitsscheck ab 35 – Neu auch zwischen 18 und 35.LJ!!! Ab 35. nur noch alle 3 Jahre!! Der bisher alle zwei Jahre mögliche Gesundheits-Check ab 35 (Gesu – Herz-Kreislaufvorsorge) wurde seitens der GKV ab dem 01.10.19 auf ein Intervall von drei Jahren verlängert. Dafür wurden die HDL/LDL-Cholesterin Werte und die Triglyceride in das Laborspektrum mit aufgenommen. Leider stellt dieses für die Patienten eine erhebliche Verschlechterung dar. Zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr kann dieser Check jetzt ebenfalls einmal (!) durchgeführt werden. Allerdings Labor nur bei entsprechendem Risikoprofil und eine Urin-Stix-Untersuchung ist gar nicht vorgesehen. (Kann Beides als Igelleistung durchgeführt werden) Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit, jährlich einen Igel-Gesundheitscheck im Umfang der GKV Leistung durchzuführen zum Preis von 50 € (inklusive Urin und Labor im Umfang des GKV-Checks); dieses könnte auf Wunsch ergänzt werden durch ein komplettes großes Laborprofil zum Preis von weiteren 50E. Weitere Laborwerte gegen Berechnung möglich. Versuchen Sie bitte, diese Rechnung mit Hinweis auf Gesu alle 2J. im HZV System sich von Ihrer Kasse erstatten zu lassen! Als Minimalprogramm wäre auch die Bestimmung des Fettstatus zum Preis von zehn Euro ohne körperliche Untersuchung möglich.
03.04.19 Life Time – Befundberichte und Labordokumente digital an den Patienten/in auf’s Smartphone und an die Praxis Ab sofort ist unsere Praxis an das Programm Lifetime.eu angebunden und dieses erlaubt die Versendung von Labor – und anderen Befundberichten digital und datenschutzkonform direkt aus dem Labor- und Praxiscomputer an die Smartphones unserer Patienten/Innen. Es können von Patienten und Kollegen auch Vorbefunde und Arztbriefe digital angenommen werden. Diese Daten können gezielt vom Patienten auch wieder auf elektronischem Weg an einen der mitbehandelnden Ärzte weitergegeben werden. Die Daten sind Eigentum des Patienten und können ausschließlich von ihm benutzt werden. Alle Daten liegen verschlüsselt vor und selbstverständlich verfügt die Lösung über das nötige Datenschutzsiegel. Eine echte Innovation zur Übermittlung von Laborbefunden und anderen Berichten an unsere Patienten/Innen und auch zwischen behandelnden Kollegen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Patient/in die Lifetime-App auf seinem Smartphone installiert hat. Das kann am Einfachsten erfolgen, wenn ein Dokument an den Betreffenden versendet worden ist. Infos dazu unter www.lifetime.eu Hinweis: Das System basiert auf dezentraler Datenhaltung, d.h. es findet keine dauerhafte Speicherung von Daten auf externen Plattformen statt. Daten werden ausschließlich lokal auf dem Praxis-Rechner und dem Patienten-Smartphone gespeichert
06.2018 Ultraschall-Screening auf Bauchaortenaneurysma für Männer ab 65J. Ab sofort bei uns möglich die die neue Vorsorgeleistung der GKV: Ultraschallscreening der Bauchschlagader (Aorta abdominalis) auf Erweiterung (Aneurysma). Für Männer ab 65J. – auch in Kombination mit einer Ultraschall-Untersuchung des gesamten Bauches möglich bei medizinischer Indikation.
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