Zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 1/2025 haben wir hier
eine Sonderseite eingerichtet. Sie wird laufend ergänzt.
Brandaktuell ist die Einführung der elektronischen Patientenakte ePA Anfang 2025.
Wir haben uns noch nicht entschieden, ob wir diese unterstützen und anwenden werden.
Unsere Bedenken sind aus verschiedenen Gründen sehr, sehr groß. Das betrifft nicht nur den Datenschutz und weitere rechtliche Probleme, sondern auch das Handling in der Sprechstunde, dass zu einem großen Chaos führen könnte und Ihre Behandlungszeit vermutlich massiv beeinträchtigen wird.
Sicher ist: Jeder GKV Versicherte, der nicht aktiv widerspricht, erhält eine ePA!
Diese wird von Ihrer KK bereits mit einigen Daten gefüllt, z.B. den Arztabrechnungen der letzten Jahre.. Sinn?? Zumal diese Daten gar nicht stimmen, da sie die bestehende Budgetierung nicht berücksichtigen.
Versicherte, die die automatische Einrichtung einer ePA nicht wünschen, müssen (!) bei Ihrer Krankenkasse einen Widerspruch einreichen! Überlegen Sie sich bitte gut, ob Sie die Hoheit über Ihre intimsten Gesundheitsdaten behalten möchten, oder diese in Kürze auf einem zentralen Server wiederfinden werden. Schauen Sie sich einmal die Liste derjenigen an, die darauf zugreifen dürfen…
Sie erhalten eingehende Informationen zur Problematik der ePA und den Möglichkeiten des Widerspruchs inkl. eines Formulargenerators auf dieser Webseite des Bündnisses gegen die ePA.
Dieses Bündnis ist ein Zusammenschluss vieler Institutionen des Gesundheitswesens, u.a. auch der IG Med (Interessengemeinschaft Medizin), in der auch Dr. C. Keller Mitglied ist!
Hier geht es zum Widerspruchsinfo des Bündnisses gegen die ePA
Infos zur IG Med und ihren aktuellen gesundheitspolitischen Aktionen
Welche Alternativen gibt es zur ePA:
1. Sie können sich mit der kostenlosen Lifetime App eine Akte auf Ihrem Smartphone erstellen; die Befunde werden nur dort und nicht auf zentralen Servern gespeichert und können (passwortgeschützt) nur von Ihnen angesehen werden. Aber auch an Ihre Ärzte weitergeleitet werden.
Das System wird von uns unterstützt und ist sehr gut im Handling inkl. einer Chatfunktion mit den teilnehmenden Ärzten. Problemlose Dokumentenübertragung in beide Richtungen!
Hier geht es zur Lifetime App
2. Medflex App – läuft sowohl auf dem Smartphone als auch auf Tablets und PC’s problemlos; auch unterwegs.
Sie benötigen eine eMailadresse und einen Benutzernamen/Passwort. Ebenfalls kostenlos und natürlich datengeschützt.
Neben einer Chatfunktion nutzen wir dieses KBV-zertifizierte System für die Videosprechstunden; eine völlig problemlose Befundübertragung geht in beide Richtungen; die Befunde müssen aber woanders abgespeichert werden, das das System sie nach 100 Tagen löscht.
Hier geht es zur Medflex Anmeldung Praxis Keller
Hier geht es zu Medflex allgemein f. Patienten
25.10.24
Bilddaten in der ePA wegen Sicherheitsbedenken für Monate deaktiviert
01.12.24 Artikel aus dem Ärztenachrichtendienst: http://www.aend.de/article/232197
Der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dipl. Informatiker Prof. Kelber:
Zusammenfassung:
Er bezeichnet sich gern als „bekennender Fan von Digitalisierung“ und glaubt daran, dass Digitalisierung im Gesundheitswesen sehr positive Auswirkungen haben kann. Doch insbesondere beim Projekt der elektronischen Patientenakte (ePA) hat der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Urich Kelber, schwere Bedenken.
Ausschnitt: Vorsicht bei den Zugriffen der Kassen: Kelber betonte auch, dass der Datenkranz in der ePA zu groß sei. Man müsse schauen, was über Opt-out reinkomme – und was nur mit Opt-in. „Viele Daten kommen da automatisch rein, die sehr schützenswert sind“, warnte er. Dass auch die Krankenkassen die Daten durchforsten und Versicherten Empfehlungen geben können sollen, ist seiner Meinung nach nicht mit der Trennung im Sozialdatengeheimnis vereinbar, betonte der ehemalige Bundesdatenschützer. „Und das ist auch mit meinen Erfahrungen nicht vereinbar, die ich mit Krankenkassenmanagern so gemacht habe. Beim Thema Krankengeld wird da viel Druck ausgeübt.“
19.10.2024
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19.10.24