Infos zur ePA Einführung/Digitale Kommunikation/Downloads

Zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 1/2025 haben wir hier
eine Sonderseite eingerichtet. Sie wird laufend ergänzt.
15.2.25: Nach 4 Wochen Testphase steht fest: Die ePA ist derzeit so nicht nutzbar.  

Brandaktuell ist die Einführung der elektronischen Patientenakte ePA 3.0 Anfang 2025.
Wir haben uns noch nicht entschieden, ob wir diese unterstützen und anwenden werden.
Unsere Bedenken sind aus verschiedenen Gründen sehr, sehr groß. Das betrifft nicht nur den Datenschutz und weitere rechtliche Probleme, sondern auch das Handling in der Sprechstunde (da werden unsere Bedenken immer größer, je mehr Daten über die Dysfunktionalität bekannt werden , dass zu einem großen Chaos führen könnte und Ihre Behandlungszeit vermutlich massiv beeinträchtigen wird.
Sicher ist: Jeder GKV Versicherte, der nicht aktiv widerspricht, erhält eine ePA!
Diese wird von Ihrer KK bereits mit einigen Daten gefüllt, z.B. den Arztabrechnungen der letzten Jahre.. Sinn?? Zumal diese Daten gar nicht stimmen, da sie die bestehende Budgetierung nicht berücksichtigen.
Versicherte, die die automatische Einrichtung einer ePA nicht wünschen, müssen (!) bei Ihrer Krankenkasse einen Widerspruch einreichen! Überlegen Sie sich bitte gut, ob Sie die Hoheit über Ihre intimsten Gesundheitsdaten behalten möchten, oder diese in Kürze auf einem zentralen Server wiederfinden werden. Schauen Sie sich einmal die Liste derjenigen an, die darauf zugreifen dürfen…
Sie erhalten eingehende Informationen zur Problematik der ePA und den Möglichkeiten des Widerspruchs inkl. eines Formulargenerators auf dieser Webseite des Bündnisses gegen die ePA.
Dieses Bündnis ist ein Zusammenschluss vieler Institutionen des Gesundheitswesens, u.a. auch der IG Med (Interessengemeinschaft Medizin), in der auch Dr. C. Keller Mitglied ist!

Wer kann alles auf alle in meiner ePA gespeicherten Arztbriefe zugreifen? Schweigepflicht ade??? 
Es reicht dafür die eGK des Patienten/in einmal einzulesen – eine PIN wie bei ePA 2.0 gibt es nicht mehr!!!
Zugriffszeit danach: 90 Tage , Apotheker 3 Tage.
Zugriff haben: 
Ärztinnen und Ärzte und berufsmäßige Gehilfen, Kliniken
➢Zahnärzte und berufsmäßige Gehilfen
➢Apotheker und pharmazeutisches Personal
➢Psychotherapeuten und berufsmäßige Gehilfen
➢Gesundheits-und Krankenpfleger, Altenpfleger, Pflegepersonal, Entbindungspfleger
➢Heilmittelerbringer und Gehilfen (Physiotherapeuten, Masseure, Logopäden, Ergotherapeuten, med. Fußpfleger, Ernährungstherapeuten)
➢Notfallsanitäter
➢Öffentlicher Gesundheitsdienst
➢Arbeitsmediziner, Betriebsmediziner (müssen vorher fragen)
➢Versicherte und deren Vertreter
➢90 Tage , Apotheker 3 Tage
Informationsmaterial nach §343 Abs. 1a SGB V, ePAFachkonzept gematik
Möchten Sie das wirklich???  Wenn nicht, dann bitte umgehend Widerspruch einlegen!

Hier geht es zum Widerspruchsinfo des Bündnisses gegen die ePA

Infos zur IG Med und ihren aktuellen gesundheitspolitischen Aktionen

Welche Alternativen gibt es zur ePA:
1. Sie können sich mit der kostenlosen Lifetime App eine Akte auf Ihrem Smartphone erstellen; die Befunde werden nur dort und nicht auf zentralen Servern gespeichert und können (passwortgeschützt) nur von Ihnen angesehen werden.  Aber auch an Ihre Ärzte weitergeleitet werden.
Das System wird von uns unterstützt und ist sehr gut im Handling inkl. einer Chatfunktion mit den teilnehmenden Ärzten.  Problemlose Dokumentenübertragung in beide Richtungen!
Hier geht es zur Lifetime App

2. Medflex App – läuft sowohl auf dem Smartphone als auch auf Tablets und PC’s problemlos; auch unterwegs.
Sie benötigen eine eMailadresse und einen Benutzernamen/Passwort. Ebenfalls kostenlos und natürlich datengeschützt.
Neben einer Chatfunktion nutzen wir dieses KBV-zertifizierte System für die Videosprechstunden; eine völlig problemlose Befundübertragung geht in beide Richtungen; die Befunde müssen aber woanders abgespeichert werden, das das System sie nach 100 Tagen löscht.
Hier geht es zur Medflex Anmeldung Praxis Keller
Hier geht es zu Medflex allgemein f. Patienten

25.10.24
Bilddaten in der ePA wegen Sicherheitsbedenken für Monate deaktiviert

07.12.24:
ePA – Widerspruch im Keim erstickt? Kassen informieren unvollständig…

Eine spannende Darstellung!

01.12.24 Artikel aus dem Ärztenachrichtendienst: http://www.aend.de/article/232197
Der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dipl. Informatiker Prof. Kelber:
Zusammenfassung:
Er bezeichnet sich gern als „bekennender Fan von Digitalisierung“ und glaubt daran, dass Digitalisierung im Gesundheitswesen sehr positive Auswirkungen haben kann. Doch insbesondere beim Projekt der elektronischen Patientenakte (ePA) hat der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Urich Kelber, schwere Bedenken.
Ausschnitt:
Vorsicht bei den Zugriffen der Kassen: Kelber betonte auch, dass der Datenkranz in der ePA zu groß sei. Man müsse schauen, was über Opt-out reinkomme – und was nur mit Opt-in. „Viele Daten kommen da automatisch rein, die sehr schützenswert sind“, warnte er. Dass auch die Krankenkassen die Daten durchforsten und Versicherten Empfehlungen geben können sollen, ist seiner Meinung nach nicht mit der Trennung im Sozialdatengeheimnis vereinbar, betonte der ehemalige Bundesdatenschützer. „Und das ist auch mit meinen Erfahrungen nicht vereinbar, die ich mit Krankenkassenmanagern so gemacht habe. Beim Thema Krankengeld wird da viel Druck ausgeübt.“

27.12.24

Elektronische Patientenakte:
Chaos Computer Club zeigt massive Sicherheitslücken auf

IT-Fachleute haben auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs auf massive Schwachstellen der elektronischen Patientenakte (ePA) hingewiesen. Ihr Fazit: Ein unsicherer Entwicklungsprozess und fehlende Kontrollen würden das Vertrauen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens untergraben.  Quelle: Ärztenachrichtendienst 27.12.24
Link: CCC – 5-Punkte Plan f. D(on’t)-Trust

27.12.24
ePA 3.0 Psychologin sieht hohes Stigmatisierungsrisiko (Heise online)

29.12.24
Mit freundlicher Genehmigung der Autorin Dr. med. Ilka Enger, Vorsitzende der IG Med.

e PA – Warum machen die das eigentlich?
Das ist die Frage, die ich mir immer wieder stelle, wenn ich darüber nachdenke, warum man bei der elektronischen Patientenakte von der Freiwilligkeit (sog. Opt-in) auf eine Quasi-Zwangsverpflichtung (sog. Opt-out) umstellt.
Wenn das „Produkt“ so gut wäre, wie man den Bürgern weismachen will, dann hätten viel mehr seit 2021 die ePA bei ihren Kranken Kassen beantragt. Nur etwas mehr als 1% haben die ePA für sich beantragt. Wie viele sie wirklich genutzt haben, das wissen allein die Götter bei den Kranken Kassen.
Nun aber hatte die Ampel (das Erfolgsmodell der letzten 3 Jahre) beschlossen, dass die Bürger die „ePA für alle“ geschenkt bekommen sollen. Jeder kriegt automatisch eine, wenn er oder sie nicht gegen die Einrichtung Widerspruch einlegen.
Das ist meines Erachtens perfide, denn man setzt auf die Trägheit der Masse, die – einseitig oder gänzlich uninformiert von ihren Kranken Kassen – keinen Widerspruch einlegen werden.
Was will man denn nun eigentlich mit dieser Akte erreichen?
Nützt sie wirklich den Patienten?
Meines Erachtens ist der Nutzen für Patienten, aber auch Ärzte eher marginal. Dadurch dass in den Praxen eigentlich keine Zeit für die wirkliche Pflege einer solchen Akte ist, wird sie unvollständig sein und noch unvollständiger wird sie dadurch, dass die Patienten auch Befunde löschen dürfen, die ihnen nicht angenehm sind. Damit kann ich mich als Arzt auf diese „elektronische Plastiktüte“, in die Befunde als PDFs reingestopft werden, nicht verlassen. Ich muss also genauso viel Zeit auf die Anamnese verwenden wie vorher und gleichzeitig muss ich mich auch noch durch ungeordnete Befunde kämpfen, wo ich nicht mal eine Stichwortsuche habe. Vom juristischen Standpunkt müsste ich also alles lesen, was da jemals abgelegt wurde.
Zweites Argument: Wenn der Patient einen medizinischen Not- oder Unfall hat, soll die Akte Leben retten, weil ja der Notarzt da die Vorerkrankungen sieht.
Tja – aus meiner Erfahrung als Notarzt weiß ich, dass ich bei einem wirklichen Notfall mit nicht kommunikationsfähigen und bewusstlosen Patienten erstmal ganz andere Aufgaben habe, als in seiner Akte zu wühlen.
Ja, aber die Röntgenbilder und Befunde sind dann doch jederzeit abrufbar. Leider werden auch hier die Patienten angelogen. Die ePA hat gar nicht genügend Platz, um Röntgenbilder, CTs oder MRTs zu speichern. Die liegen also auch weiterhin nicht immer und überall vor.
Warum ist dann der Bundesgesundheitsminister so überzeugt von der ePA?
Tja – follow the way of Money…
Lauterbach will ja nun nicht nur den Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und sonstigen Mitarbeitern im Gesundheitswesen Zugang gewähren. Er will auch, dass die Daten ohne Zustimmung der Patienten „der Forschung“ zur Verfügung gestellt werden – in pseudonymisierter Form. D.h. die Daten sind prinzipiell rückverfolgbar und wieder einzelnen Patienten zuordenbar (anders wäre auch die Nutzung in der Forschung sinnlos).
Und dann machte Herr Lauterbach auch kurz vor Weihnachten klar, dass er bereits mit den großen Playern wie Meta, Google etc. verhandeln würde. Die brauchen nämlich die Daten zum Beispiel zum Üben für ihre KI-Angebote.
Es geht also darum, dass man die Daten der deutschen Bürger meistbietend verscherbeln will. So ein Datensatz ist auch ganz schön wertvoll: zwischen 300 und 1500 Euro bringt so ein Datensatz pro Studie (also nicht einmal, sondern immer wieder)
Und damit stellt sich dann die nächste Frage: Wem gehört denn eigentlich dieses Geld? Darf ein Staat die sensibelsten Daten seiner Bürger einfach so enteignen und ohne Zustimmung nutzen? Darf ich als Bürger es zulassen, dass sich mein Staat auf meine Kosten bereichert? Und darf er dabei die Sicherheit seiner Bürger und dessen Daten leichtfertig aufs Spiel setzen?
Der Chaos Computer Club berichtet auf seiner 38. Jahressitzung, dass die ePA-Daten sehr leicht zu hacken sind und dass jemand, der es darauf anlegt, ohne größeren Aufwand auf die Daten von 70 Mio. Bürger zugreifen kann.
Manche fragen bereits, ob das wirklich ein Bug ist, der da entdeckt wurde oder vielleicht doch eine beabsichtigte Anwendung, mit dem sich Interessierte Kreise Zugang zu diesen Daten verschaffen wollen.
Und liebe Patienten, da ist meines Erachtens das Argument „ich hab ja nichts zu verbergen“ das dämlichste, was man nutzen kann.
Daten sind goldwert und sie können nicht nur das eigene Leben, sondern auch das der Nachkommen nachhaltig beeinflussen und gefährden.

03.01.25
ePA offenbart schwere Sicherheitslücken – RND

21.1.25
Beschlagnahmung der ePA Unterlagen

25.1.25: Erfahrungen nach 1 Wo ePA in den Testregionen: Es klappen nicht einmal die einfachsten Dinge…während der BGM Lauterbach von einem sehr guten Start schwärmt (lügt!).

19.10.2024

Weitere Downloads
Aktuelle Laborpreisliste komplett für Igellabor 10_24

Download bzw Online-Antrag auf Schwerbeschädigung f. HH

Therapieratgeber/Merkblätter zum Download:

Gefahr Eisenmangel
Ratgeber Erkältung
Pilzdiät
Fett- und Eiweissgehalt Tabellen
Kalorienbomben im Glas – Kalorientabelle Getränke
Unterzuckerung – Vorbeugung und Therapie
Tabelle der Kohlenhydratgehalte und Kalorien  der Lebensmittel
Infoblatt Lactoseintoleranz

Hinweise für Fruktosekonsum beim Diabetes

Hinweise zur PSA-Diagnostik und Therapie des Prostata-Carcinoms

19.10.24