Unfälle und Arbeitsunfälle
Falls Sie sich aufgrund von unfallbedingten Beschwerden in ärztliche Behandlung begeben, müssen Sie dieses bitte Ihrer Kasse melden!!
Teilen Sie uns bitte bereits bei Eintreffen in der Praxis mit, falls der Unfall ein Arbeitsunfall war, d.h. sich während der Arbeitszeit oder aber auf dem Arbeitsweg ereignet hat; er muss dann nach dem BG-Verfahren und nicht zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden.
Hierfür benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Name der zuständigen BG (ggf. beim Arbeitgeber erfragen); Name des Arbeitgebers; Adresse Arbeitgeber; Unfallzeitpunkt und Ort; Beginn Arbeitszeit; Beschäftigt seit; genauer Hergang; Kasse des Pat.; ihre Adressdaten.
Falls wir Sie allerdings gleichzeitig wegen anderer Krankheiten auch behandeln oder beraten, benötigen wir dennoch die Chipkarte der Krankenkasse.
Speziell für Arbeitsunfälle gilt beim Hausarzt:
Eine Vorstellung beim Unfallarzt (D-Arzt) ist nur erforderlich, wenn
– die Behandlung voraussichtlich länger als 1 Wo dauern wird
– eine Krankschreibung benötigt wird!
– Verordnung von Krankengymnastik/Hilfsmitteln erforderlich ist.
Sie können sich zur Erstbehandlung zunächst beim Hausarzt einfinden und erhalten von uns nach Erstversorgung eine Überweisung zum Unfallarzt, wenn eine dieser zwingenden Gründe für eine Vorstellung dort besteht!! Gilt auch analog für Schulunfälle, wenn voraussichtliche Behandlungsdauer von 1 Woche überschritten wird.
Alle anderen Arbeitsunfälle können beim Hausarzt behandelt werden.
Dabei sollen 80% der Arbeitsunfälle in allgemeiner Heilbehandlung erfolgen, d.h. Sie können nach der Vorstellung beim Unfallarzt und der Erstellung des Unfallarztberichtes (D-Arzt-Bericht) wieder zum Hausarzt zur Weiterbehandlung zurückkehren!!
!!! Sprechen Sie bitte diesen Wunsch gegenüber dem D-Arzt aus, falls Sie dieses möchten !!!
Nur bestimmte spezielle und schwerere Verletzungen müssen aufgrund der BG-Vorschriften in D-ärztlicher Heilbehandlung verbleiben!
Sollte die Behandlung unerwartet länger als 1 Woche dauern oder erneute Beschwerdezunahme auftreten, ist ggf. ein Nachschaubericht beim Unfallarzt erforderlich, d.h. erneute Vorstellung.
Nach Arbeitsunfällen sind die erforderlichen Medikamente FREI von Rezeptgebühren!!
Verordnungen von Leistungen zur Krankengymnastik/ Physikalischen Therapie zu Lasten der gesetzlichen Unfall-Versicherung können grundsätzlich nur von D- oder H-Ärzten oder behandelnden Ärzten bei Berufskrankheiten ausgestellt werden (Verletzungsfolgen, die einer physikalischen Therapie bedürfen, werden grundsätzlich vom D- und H-Arzt behandelt).
Die Verordnungsblätter erhalten die o.g. Ärzte vom regional zuständigen Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
In Ausnahmefällen kann auch der weiterbehandelnde Vertragsarzt (Hausarzt) eines Versicherten Krankengymnastik/Physikalische Therapie verordnen, z.B. wenn Schwer-Unfallverletzte (z.B. Querschnittsgelähmte) zur Dauerbehandlung in die hausärztliche Betreuung entlassen werden.
In diesen Fällen muss der Hausarzt die Genehmigung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger einholen. Auch hier sind die Vordrucke ebenfalls vom regional zuständigen Landesverband erhältlich.
Für Unfälle, die von anderen verursacht wurden (zB. Autounfälle) gilt:
Teilen Sie bitte der gegnerischen Versicherung mit, dass Sie sich hier in Behandlung begeben haben. Wir erhalten dann nach Abschluss der Behandlung die Anfrage nach einem Unfallbericht. Sammeln Sie bitte alle Belege über Rezeptgebühren, Taxifahrten zum Arzt, Kostenbeteiligungen KG etc. um Sie beim Unfallgegner einzureichen. Teilen Sie uns bitte mit, wann die Behandlung beendet und Ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt war, sofern uns dieses nicht bekannt sein sollte. Tun Sie bitte alles für eine zügige Heilung und befolgen Sie die Ihnen erteilten ärztlichen Ratschläge. Stellen Sie sich in regelmässigen Abständen hier vor, insbesondere dann, wenn keine Besserung oder gar Verschlimmerung eintritt!!
Verhalten bei Gipsverbänden:
Falls Sie Gipsverbände oder andere eng anliegende Verbände tragen müssen: Stellen Sie sich bitte umgehend vor, falls Sie Hinweise für eine Durchblutungsstörung der Gliedmasse feststellen, offene Wunden unter dem Verband vermuten oder Sensibilitätsstörungen (Taubheit/Kältegefühl) oder ungewöhnliche Schmerzen bemerken oder wenden Sie sich ggf. an eine Notfallambulanz!!
Halten Sie die Verbände trocken und lagern/halten Sie die Gliedmassen möglichst oft hoch, d.h. zB. bei Armgipsen: nicht mit hängenden Arm laufen, um eine Blutstauung zu vermeiden. Geht der Gips kaputt, bitte sofortige Vorstellung. Besprechen Sie die Notwendigkeit einer Thromboseprophylaxe.
Halten Sie die vorgegebenen Termine für Röntgenkontrollen ein!!
Stand 22.01.23